Unterschiede zwischen OBA und OBA-Light
Unterschiede zwischen OBA und OBA-Light
Der Onlinebeschaffungsassistent (OBA) gibt der Vergabestelle die Möglichkeit, ein Vergabeverfahren vollständig digital zu bearbeiten. Vom Versand der Ausschreibungsunterlagen, dem Empfang der Angebote bis zur Angebotsöffnung. Dem Anbieter kann somit alle Unterlagen (Teilnahmeanträge, Anfragen und Angebote) digital an die Vergabestelle senden.
Der Onlinebeschaffungsassistent Light (OBA-Light) bietet nur ein Kommunikationskanal von Vergabestellen in Richtung Bieter. Damit entfällt die Möglichkeit der digitalen Anfrage an den Vergabestellenmitarbeiter und die digitale Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. eines Angebots durch den Bieter. Eine digitale Angebotsöffnung ist nicht möglich.
Vergleich der zur Verfügung stehenden Funktionen | OBA | OBA-Light |
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Veröffentlichung von Ausschreibungen auf diesen Plattformen:
| Ja | Ja |
Durchführung von öffentlichen und nicht öffentlichen Vergaben | Ja | Ja |
Ausschreibungsarten VOL / VOB / VOF | Ja | Ja |
Kommunikation von Vergabestelle zum Bieter | Ja | Ja
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Kommunikation vom Bieter zur Vergabestellen (Abgabe von Teilnahmeanträgen,
Angeboten und Anfragen) | Ja | Nein |
Digitale Angebotsöffnung | Ja | Nein |
Eigene Administration der Vergabestelle, Mitarbeiterverwaltung | Ja | Nein |
Technische Voraussetzungen für eine Vergabestelle mit OBA-Light
Voraussetzungen für die Vergabestelle | OBA | OBA-Light |
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Hardware
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| Signaturkarte | erforderlich | nicht erforderlich |
| Kartenlesegerät | erforderlich | nicht erforderlich |
Software
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| Adobe Acrobat Vollversion
| Nur erforderlich, wenn
bei der Angebotsöffnung die Eröffnungsniederschrift manuell ergänzt werden soll. | nicht erforderlich |
| Windows 7 und 8 | wird unterstützt | wird unterstützt |
| Java (32-Bit-Version) | erforderlich | erforderlich |
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