Zentrale Vergabestellen: Pflicht zur durchgängig elektronischen Abwicklung des Vergabeverfahrens für EU-Vergabeverfahren
Datum
18.04.2017
*Elektronische Übermittlung der Elektronische Angebotsabgabe und durchgängige elektronische Bieterkommunikation bis zum Zuschlag für zentrale Beschaffungsstellen
(*) Ausnahmen gemäß § 41 Abs. 2 bzw. § 53 Abs. 2 VgV
Eine Zentrale Beschaffungsstelle ist ein öffentlicher Auftraggeber, der zentrale Beschaffungstätigkeiten und ggf. Nebenschaffungstätigkeiten durchführt. Zentrale Beschaffungstätigkeiten sind dauerhaft ausgeführte Tätigkeiten, wie zum Beispiel der Erwerb von Lieferungen und oder Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber.
Übergangsfrist zur Verwendung der Formblätter gemäß Schemaversion 2.0.8 bei EU-Verfahren endet (ausgenommen Verfahren gemäß VSVgV)
Es werden - außer für Verfahren nach VSVgV - bei EU-Verfahren nur noch Formblätter vom Amt für Veröffentlichungen (TED) entgegen genommen, die der neuen (zur EU-Richtlinie 2014/24/EU gehörende) Schemaversion 2.0.9. entsprechen.